Handreichung für das neue Gesetz zur Regelung von Patienverfügungen
03. September 2009 in Patientenverfügung
Von dieser Woche an haben wir eine gesetzliche Regelung zur Gültigkeit von Patientenverfügungen. Monatelang haben wir im Parlament um diese gesetzliche Regelung gerungen – und in einem der ganz seltenen Fälle hat es eine Mehrheit von Abgeordneten der FDP, der SPD, der GRÜNEN und uns LINKEN geschafft, dieses Gesetz durchzusetzen. Millionen Menschen, die bisher schon Patientenverfügungen geschrieben haben, ist damit die Sicherheit geschaffen worden, dass ihr Wille bindend ist für Ärzte und Betreuer. Und all‘ diejenigen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Verfügung zu machen, können auf diese Sicherheit vertrauen.
Mir bedeutet es sehr viel, dass ich an dieser Verbesserung von Lebensqualität mitgearbeitet habe. Deshalb nochmals hier ein Hinweis auf unsere „Handreichung“, die jedem helfen soll, Informationen zu finden, Entscheidungen für sich zu treffen.
Nachtrag: Nun werden auch schon Witze über das neue Gesetz gemacht. Gestern in der Berliner Zeitung z.B.: Mit der Unterschrift „Patientenverfügung… ab jetzt bindend!“ sieht man ein Ärzteteam am Krankenbett – der Chef hängt eine Flasche Rotwein an den Tropf. Der Betreuer liest vor: „Bevor ich abtrete, noch einen letzten neunundfünfziger Chateau-Lafite.“ Und der Pfleger kommentiert: „Na Supi! Wenn das Schule macht!!!“